Verkehrsberuhigung am Hatler Brunnen

Am 19. Juli 2006 fand ein Gespräch von Stadtplaner DI Aberer mit Anrainern am Hatler Brunnen, dem ehemaligen Dorfkern im Hatlerdorf, statt. Anlass war die vorangegangene Diskussion im Bürgerforum zur lokalen Verkehrssituation. Das Ergebnis: Wenige Zugeständnisse wurden erreicht - die Vision für die Gestaltung attraktiver Rad- und Fusswege fehlt weiterhin. Auf rolog gib es dazu mehr zu lesen.

Herr Aberer erläuterte den Rückbau der Strassen mit Pflastersteinen, den Ensembleschutz der Gebäude oder die untypische Führung der Kanalisation als städtebauliche Besonderheiten. Die ehemalige "Kirchabünd" wurde von der Gemeinde gekauft, um den Bau einer Wohnsiedlung direkt vor dem Brunnen damals abzuwenden. Heute ist diese als Wiese öffentlich benutzbar. Wir haben beobachtet, dass einige der alten Häuser keine Abstellplätze oder Garagen haben, weshalb der Ortskern und mitunter die Gehsteige oft vollgeparkt sind. Bei einer Verkehrszählung ergab sich die Besonderheit, dass die Badgasse von mehr Radfahrern als KFZ benutzt wird. Speziell am abend ist die Badgasse auch ein beliebter Spazierweg.

Weiters wurden wir über das Konzept für den MIV (motorisierten Individualverkehr) unterrichtet: Dieses besteht in Dornbirn aus Zellen, welche von höherrangigen Strassen umgeben sind, die den Verkehr aufnehmen sollen. Für das Gebiet um den Hatler Brunnen sind das die Lustenauer Strasse, die B190 und die Raiffeisenstrasse. Innerhalb dieser Zellen gibt es durchgehend Geschwindigkeitsbegrenzungen (Tempo 30), jedoch keine Verkehrsbeschränkungen. Jede Strasse soll auch für den MIV benutzbar sein. Einige Ausnahmen gibt es in Neubaugebieten, wo Stichstraßen als Wohnstrassen gewidmet werden, sofern alle Anrainer zustimmen.

Herr Aberer konnte folgende Angebote machen:
_a_ Die Büsche entlang der alten Mauer am Beginn der Badgasse dürfen zu einem "Dach" zusammenwachsen und werden nicht geschnitten. Die dadurch entstehende optische Verengung soll die Geschwindigkeit von Fahrzeugen verringern.
_b_ Der Restzaun beim Kreuz an der Kirchenbünd soll abgetragen, eine neue Sitzgelegenheit (zwei gegenüberliegende längliche Quader) soll auf der Wiese geschaffen werden.
_c_ Die Schaffung von zusätzlichem Parkraum kann nicht von der Stadt durchgeführt werden, aber die Stadt kann eine solche Initiative unterstützen, wenn dadurch im Ortszentrum mehr Freiflächen geschaffen werden.
_d_ Es wird für einen limitierten Zeitraum einen Hinweis geben, das Tempolimit einzuhalten (ähnlich wie bei einer Seitenstrasse der Bildgasse mit dem Slogan "Mit 30 fängt das Leben an")
_e_Hinweis auf die Rechtsregel, die bei der Mündung der Badgasse in die Hatlerstraße konsequent missachtet wird

Das Gespräch brachte also einige Zugeständnisse, jedoch keine sichtbare Vision für
_1_ die weitere Entwicklung des Ortskerns (wie kann hier Leben auch ausserhalb von Veranstaltungen entstehen, für die ja extra abgesperrt wird?)
_2_ Verhinderung des Abkürzungsverkehrs entlang der Schleichwege Badgasse / Baumgarten, welcher vielfach das Tempo 30 ignoriert
_3_ die Entflechtung des Verkehrs nach Teilnehmergruppen
_4_ Verhinderung von Gefahrenmomenten auf der nur 4 m breiten Badgasse ohne Gehsteig, die speziell durch einige Raser pro Tag immer gegeben ist

Herr Aberer zitierte den Verkehrsexperten Knoflacher, dass selbst Tempo 30 in gemischt genutzten Zonen noch zu schnell sei: Denn Tempo 30 ist jene Geschwindigkeit, die man erreicht, wenn man von einem Tisch einen Köpfler auf den Boden macht (ohne sich mit den Händen abzufedern!) Dies hält bei einem Aufprall kein ungeschützter Kopf aus.

Wir bleiben bei der Forderung, dass in Teilen des Ortskerns der MIV ausgeschlossen und als Rad- bzw Fussweg gewidmet werden. Hierzu werden wir das Gespräch mit Mitgliedern des Verkehrsausschusses suchen und eigene Aktionen setzen. Nur attraktive Rad- und Fusswege werden Leute - im wahrsten Sinne des Wortes - bewegen, das Auto stehen zu lassen. Das ist schliesslich auch ein verkehrspolitisches Ziel im Verkehrskonzept Vorarlberg 2006.

Einstweilen schlagen wir vor, als kommunikative Massnahme (siehe oben Punkt _d_ ), jeweils beim Beginn der Pflasterung folgenden Hinweis anzubringen:

Flanierzone Hatler Brunnen
Hier gilt die Rechtsregel
Freiwillig Tempo 20
Keine Durchfahrt für KFZ

Oder kürzer:

Auch das Leben braucht Flanierzonen.
Freiwillig Tempo 20 - mit dem Fahrrad!

Prinzipiell ist positiv anzumerken, dass die Stadtplanung auf Beiträge im Bürgerforum rasch reagiert und auch konkrete Vorschläge gemacht worden sind. Für eine gute Lösung benötigt es wohl einen längeren Prozess, den wir hiermit angestossen haben. Die Verkehrsplaner müssen endlich von der Vorstellung wegkommen, dass alle Strassenflächen immer für den MIV zugänglich sind. Auch Fußgänger und Radfahrer benötigen attraktive Wege - und diese wären dort machbar, wo es für den MIV gut ausgebaute Routen gibt.


Links:
Detaillierte Argumentation im Bürgerforum: http://newsletter.medienhaus.com/buergerforum/messpreview.asp?id=7141
Gesetzliche Definition der Wohnstrasse : http://www.internet4jurists.at/gesetze/mobile/stvo.htm#%A7_76b.

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