Im Oktober 2011 habe ich mich bei der Datenschutzkommission im Bundeskanzleramt beschwert, dass persönliche Daten von mir (darunter solche, die meine Gesundheit betreffen) von einem Unternehmen an eine anderes Unternehmen weitergegeben wurden, ohne mir die Möglichkeit zu geben, das zu unterbinden.
Klar, Kundendaten stellen einen handelbaren Wert dar, doch darf es sein, dass mir die Kontrolle darüber so völlig entzogen wird?
Lange habe ich gewartet, aus der Datenschutzkommission wurde in der Zwischenzeit die Datenschutzbehörde. Im Februar 2014 schließlich habe ich erfahren, dass eine ausdrückliche Zustimmung der Kund/innen nicht erforderlich sei, wenn ein Unternehmen die DVR-Nummer eines anderen Unternehmens übernimmt und damit alle Daten. Die Daten müssten selbstverständlich vertraulich behandelt werden. Eine genaue Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen ist unterblieben, wie der von mir konsultierte Datenschutz-Experte bemängelte.
Das Verfahren wird eingestellt, es wird die lange Bearbeitungszeit bedauert, die aufgrund von fehlenden Personalressourcen verursacht wurde.