Für Sie erreicht - schreibt die Sozialversicherunganstalt der gewerblichen Wirtschaft in ihrem Begleitbrief zur Beitragsvorschreibung: 0,2 Prozentpunkte niedrigere Lohnnebenkosten. Toll, vor allem für jene, die keine Angestellten haben.
Gleich daneben: 8,38 Prozent Verzugszinsen für verspätete Beitragszahlungen sollen gesenkt werden. Auch toll! Eine gesetzliche Sozialversicherung, die wie 50.000 andere Unternehmen Facebook als Kommunikationsplattform nutzt, könnte auch schon früher festgestellt haben, dass dieser Zinssatz einer Strafe gleichkommt. Sollte das beabsichtigt sein, zeigt sich die SVA als Behörde alten Schlags, als "Obrigkeit". Wer den Pflichtversicherten Anfragen über Facebook beantwortet, kann das eigentlich nicht wollen. Verzugszinsen sollen dazu dienen, den Schaden durch verspätete Zahlung zu kompensieren, sie könnten sich also an einem Marktzins (z.B. Euribor plus 1,2 oder 3%) orientieren.
Über die "unabhängige Schlichtungsstelle", die künftig statt der Gebietskrankenkasse über strittige Einordnungen als Selbständige oder Dienstnehmer/innen entscheiden soll, würde ich gern mehr erfahren. Dass die Gebietskrankenkassen da stets im höchst eigenen Interesse entschieden haben, kann niemanden überraschen.