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Zum Grundeinkommen ist es noch ein langer Weg - vielleicht führt er über die Arbeitsmarktpolitik.

Am 23. Oktober 2008 wurde in Berlin eine Erklärung über ein emanzipatorisches Grundeinkommen verfasst. Schon der Kreis der Unterzeichner/innen sagt etwas über die konkreten Umsetzungschancen aus. Keine der im österreichischen Parlament vertretenen Parteien setzt sich für ein Grundeinkommen ein. Die Grünen haben ein Grundsicherungsmodell für Künstler/innen entwickelt, eine bedarfsorientierte Grundsicherung befindet sich im Grundsatzprogramm.

Die in der vergangenen Legislaturperiode von der SPÖ proklamierte Grundsicherung findet sich weder im Parteiprogramm noch im aktuellen Regierungsprogramm. Unter der Überschrift: „Mindestsichernde Elemente und Vereinfachungen im Arbeitslosen-versicherungs-recht“ heißt es dort ziemlich unehrgeizig: „Unter dem Vorbehalt der Umsetzung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Bundesländern erfolgt gleichzeitig der Ausbau mindestsichernder Elemente im Arbeitslosenversicherungsrecht.“ Bis sich die neun Bundesländer auf ein Modell und dessen Finanzierung geeinigt haben, dürfte noch einige Zeit vergehen, wenn es im Moment auch so aussieht, als wäre Kärnten der einzige Bremsklotz.

Doch wie weit ist die Idee der bedarfsorientierten Mindestsicherung von einem emanzipatorischen Grundeinkommen entfernt. Das Problem liegt tatsächlich in der Idee, nicht in der Finanzierung. (Über Finanzierungen zu reden nach dem „Bankenpaket“ ist ohnehin eine Fleißaufgabe). Doch um die Vorstellungskraft zu erproben, sei hier dennoch ein einfaches Rechenbeispiel angeführt. Ein Grundeinkommen von 1.500 Euro pro Monat für 8,3 Millionen Menschen kostet rund 150 Milliarden Euro im Jahr. Das jährliche Steueraufkommen in Österreich liegt bei etwa 70 Milliarden Euro im Jahr (Prognose 2008-2011).

Die Idee des Grundeinkommens ist nicht nur eine von „linken“ Gruppierungen (eine Rolle spielen z. B. Attac, die Katholische Sozialakademie, die KPÖ, deutsche Gewerkschaften...), es gibt auch das relativ bekannte Modell eines Unternehmers, der über erhöhte Konsumsteuern ein Grundeinkommen finanzieren will. Der zugrunde liegenden Gedankengang: Arbeit zu besteuern, ist falsch, weil Arbeit in einer arbeitsteiligen Gesellschaft den Beitrag jedes/jeder Einzelnen zum Gemeinwohl darstellt. Konsum hingegen verbraucht die gemeinsam produzierten Güter und kann daher als Regulativ genützt werden. Eine Reihe von Vorteilen für Unternehmen (Ersparnis von Sozialabgaben, Verbrauchssteuern tangieren Unternehmen nicht, sondern werden von privaten Endverbraucher/innen bezahlt) bleiben in dem Modell unerwähnt.

Interessanter erscheint mir das Modell „Vier-in-einem“ von Frigga Haug, das aber kein bedingungsloses Grundeinkommen vorschlägt, sondern sehr wohl Bedingungen an die Ausbezahlung eines Grundeinkommens knüpft: Erwerbsarbeit, Reproduktion (Familienarbeit), Bildung und Kultur sowie Politik (Gemeinwesenarbeit) müssen in einem Leben Platz finden.

Angesichts der politischen Aussichtslosigkeit, binnen überschaubarer Zeit ein Grundeinkommen – bedingungslos oder nicht – durchzusetzen, scheint es mir wichtig, politische Zwischenschritte in diese Richtung zu setzen. Vor allem im Bereich Arbeitsmarktpolitik können Akzente gesetzt und Ideen weiter entwickelt werden.

Keine guten Ideen:

  • Die Prekarisierung vorantreiben

Wiederkehrende Arbeitslosigkeit ist für Berufe im Kunst- und Kulturbereich ein berufsspezifisches Phänomen aufgrund der häufig projektbezogenen Anstellungen. Das gilt speziell für den Theater- und Filmbereich, doch auch für die Kulturarbeit insgesamt. Es ist daher unsinnig, Kulturarbeiter/innen, die regelmäßig Arbeitslosengeld beziehen, in ihrem Beruf als nicht erfolgreich und als Umzuschulende einzustufen. Genau das aber macht Team 4, das in NÖ und Wien für die AMS-Arbeitsvermittlung im Theater- und Filmbereich zuständig ist. Vorrangiges Ziel dabei: Die „Ich-AG“, wie Team 4 auf seiner Homepage bekennt. Vor der Auslagerung in den privaten Verein Team 4, die selbst vom zuständigen Beamten im BMWA als teuer kritisiert wird, gab es im Rahmen des AMS engagierte Arbeitsvermittlung für den Bühnen- und Filmbereich. Jetzt gibt es Kurse in Selbstvermarktung und anderen ‚Fächern’, die von den Besucher/innen als teuer und wenig tief gehend kritisiert werden (z. B. 2.500 Euro für einen dreiwöchigen Kurs Camera-Acting mit 9 Stunden pro Woche, d. h. mehr als 92,- € pro Stunde für jede Teilnehmer/in). Das ist ein Negativbeispiel für Arbeitsmarktpolitik in der Kultur.

  • Kombilohn

Im Jahr 2006 floppte das Kombilohn-Modell des damaligen ÖVP-Wirtschaftsministers Bartenstein: Junge und ältere Langzeitarbeitslose durften einen Teil ihrer Arbeitslosenunterstützung weiter beziehen, wenn sie einen Job annahmen und insgesamt weniger als 1000 Euro verdienten. Der Zuspruch war begrenzt: 356 Personen nahmen den Kombilohn in Anspruch. Die Idee, den ‚Niedriglohnsektor’ auszubauen, war in Wirklichkeit ein Geschenk an Handelsunternehmen, die Mitarbeiter/innen nur für einen sehr kleinen Teilzeitjob anstellen wollten. Seit einiger Zeit wird an einem neuen Kombilohnmodell gebastelt. Berechnungen von IHS und AMS gehen von 2500 möglichen neuen Jobs und von Kosten in der Höhe von 14 Millionen Euro aus (467 Euro pro Beschäftigtem und Monat). Trotz dieser vergleichsweise hohen Kosten geht man davon aus, dass es jedenfalls vorteilhaft sei, Leute in Beschäftigung zu bringen, weil diese ein Ausgangspunkt für die Rückkehr in den ‚ersten Arbeitsmarkt’ sein kann. Weder ist es grundsätzlich sinnvoll, den Niedriglohnsektor auszubauen, nicht zuletzt weil dies im Widerspruch zum politischen Ziel steht, gesetzliche Mindestlöhne zu etablieren. Gerade der Staat muss daran interessiert sein, dass seine Bürger/innen gut entlohnt werden. Zum anderen wirken derartige Kombilöhne als Subventionen für (gewinnorientierte und hochprofitable) Unternehmen, die keine oder weniger reguläre Dienstverhältnisse abschließen wollen, was keinesfalls im öffentlichen Interesse sein kann. Kombilohn im gemeinnützigen Bereich wäre hingegen ein denkbares Modell.

Bessere Ideen:

  • Kombilohn für Gemeinnützige in der Steiermark (STWUK)

Eine spezielle, auf den gemeinnützigen Bereich beschränkte Ausformung des Kombilohns wurde im Oktober 2008 bei der steirischen Landeskulturkonferenz der IG Kultur Steiermark thematisiert: STWUK - Steirische Wissenschafts-, Umwelt- und Kulturprojektträgergesellschaft. Es geht darum, dass Langzeitarbeitslose über Lohnsubventionen während eines gewissen Zeitraums wieder in den ‚ersten Arbeitsmarkt´ hineinwachsen. Das Beschäftigungsmodell wird von autonomen Initiativen in Form von Beschäftigungsprojekten realisiert und richtet sich auch an gut ausgebildete Menschen. Der Erfolg ist bestechend: gerade im Kulturbereich finden 60 % der so Unterstützten wieder Arbeit über das Beschäftigungsprojekt hinaus, 40 % bleiben im Kulturbereich tätig. Schöner Nebeneffekt: Kulturinitiativen erhalten aus Arbeitsmarktmitteln Arbeitskräfte. Die ‚Verweildauer’ im Projekt lag bis Ende 2007 bei zwölf Monaten, seither ist sie auf neun Monate gefallen, weil das AMS Mittel in die Ausbildung von Metallarbeitern investieren musste. Das Problem dabei: die Perspektive verschlechtert sich für die Menschen, weil sie über das Projekt nicht mehr die Anwartschaft für Arbeitslosengeld erreichen können, die bei zwölf Monaten innerhalb von zwei Jahren liegt. Die Anwartschaft überhaupt zu erreichen, ist ein generelles Problem für Leute in der Projektarbeit. Ein weiteres Problem ist die ‚Höhe’ des Arbeitslosengeldes, das bei rund 50% des Arbeitsentgelts liegt.

  • Mindestsicherung

Eine Mindestsicherung wie sie derzeit diskutiert wird, hat einen großen Haken: die Kontrolle und Entwürdigung ihrer Bezieher/innen durch die Behörden und die damit verbundene Ausuferung der Sozialbürokratie. Geht man davon aus, dass es möglich wäre, dieses Problem in den Griff zu bekommen (z. B. durch bessere Gesetze und durch bessere Schulung von Beamt/innen und die Definition ihrer Aufgabe als unterstützend im Gegensatz zur derzeitigen Kontrollinstanzfunktion (mehr den Geist als den Buchstaben eines Gesetzes als Richtschnur anwenden!), brächte die Mindestsicherung zwei Vorteile gegenüber dem Status quo: Der Kampf um das Erreichen der Anwartschaft fiele weg, weil die Mindestsicherung nicht abhängig wäre vom Anspruch auf Arbeitslosengeld. Entschärft würde auch das Problem, dass die „Höhe“ des Arbeitslosengeldes nicht die Lebenshaltungskosten deckt.

Die Mindestsicherung orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz, dem vom Staat zugestandenen Existenzminimum in Österreich. Seine Höhe liegt 2009 bei 772,40 Euro im Monat für eine alleinstehende Person. Dieser Wert liegt aber weiterhin unter der als Armutsgrenze von € 850,00, den die Österreichische Armutskonferenz als existenzsichernd bezeichnet.

Es geht jetzt also darum, dass die politischen Interessenvertretungen der Künstler/innen und Kulturschaffenden sowie sonstige Vorkämpfer/innen für soziale Gerechtigkeit, brauchbare Modelle unterstützen und um deren Umsetzung auf breiterer Basis kämpfen. In erster Linie bietet sich hier das STWUK aus der Steiermark an, dem als Projekt des AMS und des Landes Steiermark nicht der Makel des Alternativen anhaftet.

Immerhin liegen die Arbeitsmarktagenden nun bei einem gewerkschaftsgeschulten Sozialdemokraten, nicht mehr bei einem neoliberal gesinnten ÖVP-Minister. An die Arbeit!

Dieser Text entstand aus dem gemeinsam mit Elfie Resch beim Symposium Freiheit & Prekarität Ende November 2008 in Linz gehaltenen Vortrag „Wie das Geld zu den Künstlerinnen und die Kunst in die Welt kommt.“

Er ist in der Februar 09-Ausgabe der Zeitschrift für Freies Theater, Wien, erschienen.

Elfie Resch ist langjährige Friedensbewegungs- und Frauenbewegungsaktivistin und feministische Gewerkschaftsaktivistin. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist die Grundsicherungsdebatte; Sie sammelt Frauenbiographien von Aktivistinnen und erstellt Frauenbiographie-Ausstellungen zur Frauenbewegung und politisch aktiven Frauen.

 
 

 

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