Was tun gegen Dreck in der Landschaft?

Am 24.7.2018 hat die Stadtvertretung in Dornbirn eine Verodnung zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes vor Verunreinigungen beschlossen, die ab 1.6.2018 in Kraft tritt. Damit ist z.B. auch das Fallenlassens eines Zigarettenstummels oder das Ausspucken eines Kaugummis verboten und kann mit einer Ordnungsstrafe von 60,- Euro belegt werden. Diese Verordnung versucht das Versagen der Bundesregierung, die seit einem Jahrzehnt die Einführung eines Pfands auf Dosen und Einweg-PET-Flaschen verweigert, zu komensieren. Hier mein Redebeitrag in der Stadtvertretungssitzung:

Geschätzte Damen und Herren, werte Mitglieder der Stadtvertretung,

es ist sinnvoll und wichtig, dass wir eine solche Verordnung beschließen, die zu weniger Dreck im öffentlichen Raum und in der Landschaft führen soll. Ich lade Sie daher ein, diesem Vorschlag zuzustimmen, der einstimmig aus dem von mir geleiteten Umweltausschuss kommt.

Leider ist diese Verordnung nur eine schwache Krücke, die wir auf der Gemeindeebene ab August 2018 einsetzen können. Denn das Thema gehört auf die Bundesebene, wo die Bundesregierung im Bereich des Bundesabfallwirtschaftsgesetzes erstklassige Möglichkeiten hätte, die Situation zu verbessern: Indem sie den seit Jahrzehnten schrumpfenden Anteil an Mehrweggetränkeverpackungen erhöht. Ein Pfand auf Dosen und Einweg-PET-Flaschen ist seit zehn Jahren überfällig. Denn was liegt überhaupt herum? Neben Zigarettenstummeln sind es Dosen und Plastikflaschen. Doch die Bundesregierung wehrt seit einem Jahrzehnt sämtliche Initiativen dazu ab.

Lassen Sie mich ein wenig ausholen:

In einer Nationalratsdebatte im November 2010 wurde der damalige Umweltminister, er hieß Nikolaus Berlakovic – ich weiß nicht, ob Sie sich an ihn erinnern: Er hat als Anti-Bienen-Minister traurige Bekanntheit erlangt... Berlakovic also wurde von den Abgeordneten Petra Bayr (SPÖ) und Christiane Brunner (Grüne) gefragt, warum er sich nicht stärker um Abfallvermeidung bemühe und für den Gebrauch von Mehrweggetränkeverpackungen sorge. Berlakovic antwortete: „Vor 13 Jahren wurden im Bereich der Wassermehrwegverpackung noch 90 Prozent über Mehrweg gekauft, heute sind es nur mehr 19 Prozent. Bei den Limonaden waren es 43 Prozent, heute sind es nur mehr 9 Prozent. (...) das heißt, die Konsumenten wollen lieber Einweg (...). Wir haben mit der Wirtschaft eine freiwillige Vereinbarung getroffen, zu der sich die Wirtschaft aber bindend verpflichtet hat, um die Gesamtökobilanz zu optimieren und Treibhausgase und Emissionen zu reduzieren.“

Was denken Sie: Hat die freiwillige Vereinbarung funktioniert??

Die freiwilligen Selbstverpflichtungen von Getränkewirtschaft, Handel und anderen Marktteilnehmern im Bereich der Getränkeverpackungen, haben den Einbruch des Mehrweganteils nicht aufhalten können. Heute liegt der Mehrweganteil bei unter einem Prozent, ausgenommen Bier.

Im Oktober 2013 hat Christiane Brunner im Nationalrat den Antrag eingebracht, der Nationalrat wolle ein Bundesgesetz zur Förderung des Mehrweganteils von Getränkeverpackungen beschließen. Die Grundlage für diesen Antrag war ein sorgfältig berechnetes und wissenschaftlich unterlegtes Ökobonus-Modell, in dem Abgaben der Inverkehrbringer von Einwegverpackungen die Aufwände von Inverkehrbringern von Mehrwegverpackungen entlastet hätten. Der Antrag wurde abgelehnt.

Im Dezember 2016 habe ich den Bundesminister Andrä Rupprechter aufgefordert, er möge ein Pfandsystem etablieren. Er hat mir geantwortet, er setze auf Bewusstseinsbildung beim Konsumenten. Versuchen Sie einmal, in einem Geschäft einen Fruchtsaft in der Mehrwegflasche zu kaufen. Ihr Bewusstsein mag hochgradig entwickelt sein, Sie werden trotzdem nichts finden. Da müssen Sie schon spezielle Geschäfte aufsuchen, z.B. Josephs Lädele im Mühlebach, dort werden Sie fündig – das aber nur als kleine Empfehlung am Rande.

Die Konferenz der Umweltlandesräte hat die derzeitige Bundesministerin Köstinger aufgefordert, ein Pfandsystem einzuführen. Das hat sie abgelehnt, ebenso die Petition unseres Umweltverbands.

Und falls jetzt jemand einwenden will, Mehrweg bringe doch gar nicht so viel, der Transport von Glasflaschen sei doch aufwändiger, dem kann ich versichern: Die Ökobilanzen aller Getränkeverpackungen sind sorgfältigst berechnet und sie sprechen eine klare Sprache: Die beste Bilanz weist die Mehrweg-PET-Flasche auf – 20 Mal in ihrem Leben wird sie neu befüllt. Ganz knapp gefolgt von der Glas-Mehrwegflasche, die 40 Mal frisch befüllt wird. Die Einweg-Pet-Flasche und die Dose sind weit abgeschlagen und sollten schlicht vermieden werden, ebenso der Getränkekarton. Ein Aspekt, den wir auch bedenken sollten: Mehrweggebinde fahren weniger weit, sie enthalten also eher regional hergestellte Produkte als Dose und Einweg-PET. Wer regional einkaufen will, setzt also auch auf Mehrweg.

Diese Petition des Umweltverbands hat aber in eine Initiative gemündet, das Land Vorarlberg möge sich des Themas "Dreck in der Landschaft" annehmen. Das Land hat im Januar dieses Jahres den Gemeinden ermöglicht, eigene Verordnungen zu erlassen.

Der Gemeindeverband hat wiederum die Gemeinden koordiniert, damit gleichlautende Verordnungen erlassen werden, sodass die Handhabung und insbesondere die Strafbemessung landesweit gleich erfolgen können.

Das Ergebnis liegt Ihnen vor. Hoffen wir, dass die Verordnung etwas bewirkt im Sinn einer sauberen Umwelt auch im Stadtgebiet. Es geht ja nicht nur um die Reinigungskosten, für die wir übrigens jährlich etwa 800.000 Euro aufwenden: Für die Reinigung der Bushaltestellen, des Bahnhofs, und die Straßenreinigung insgesamt.

Es geht vor allem darum, dass wir uns wohler fühlen in einer Umgebung, in der nicht überall Zigarettenstummel herum liegen, Kaugummi pickt sowie Flaschen und Dosen alles verschandeln. Das wollen wir erreichen.

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