Gespeichert von juliane am
Sehr geehrter Herr Generalprokurator, Sie haben, so lese ich auf der Seite des Obersten Gerichtshofs, wo auch Ihre Behörde residiert, eine ganz besondere Aufgabe, nämlich: "die Vertretung des Staates nicht als Ankläger, sondern als Rechtswahrer". Bitte werden Sie tätig, Österreich ist in Gefahr!
Die Gefahr kommt von einem Printmedium, das seit kurzem als Tageszeitung erscheint, sich "Österreich" nennt und somit Bürger/innen der Republik Österreich zu vereinnahmen sucht. Doch viele Bürger/innen wollen nicht von einem Medium in Geiselhaft genommen werden, das sechs Mal pro Woche die deutsche Sprache grotesk verunstaltet - immerhin eine der Amtsprachen der Republik Österreich - , die Bürger/innen vor "luxuriöse Flat-TVs" setzen und zum Fahren auf der Autobahn verführen will. In der virtuellen Welt des WorldWideWeb gilt, dass sich niemand einen Namen anmaßen darf, der ihm oder ihr nicht zusteht. So hat die Zeitung dort die Bezeichnung "oe24.at" - nicht weiter gefährlich. Warum, so frage ich Sie als Rechtswahrer, soll etwas im Bereich des Papiers rechtens sein, was im virtuellen Raum mit gutem Grund untersagt ist? Die Domain "oesterreich.at" hat sich die Wiener Zeitung gesichert, die immerhin die amtlichen Verlautbarungen publiziert und von der Republik Österreich herausgegeben wird. Ihren Webauftritt nennt sie dennoch bescheiden "wienerzeitung.at" Nicht einmal die österreichische Bundesregierung geht so weit, sich einfach "Österreich" zu nennen, weder im handfesten noch im virtuellen Raum. Das würde ihr auch nicht zustehen. Wieviel weniger noch steht das einer Zeitung zu, die mir anbietet: "gewinnen Sie 10 Flat-TVs" - wer braucht das schon??