Besser teurer als besser und günstiger

 
 
Einen guten Monat nachdem der Oberste Gerichtshof einen Beschluss zu meiner Rechtssache gegen die VGKK gefasst hat, habe ich diesen Beschluss auch zu Gesicht bekommen. Die Gebietskrankenkasse darf weiterhin Frauen, die ihre Kinder zu Hause gebären, schlechter stellen als jene, die ins Spital gehen. Das Spital kostet ja nur doppelt so viel wie die private Hebamme.

Es mag vielleicht keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn der Zivilprozessordnung sein. Eine erhebliche materielle Frage ist es jedenfalls, wenn der von uns allen finanzierte Krankenversicherungsträger gern und anstandslos die Kosten von Geburten in Spitälern übernimmt (im Durchschnitt 2.400 Euro pro Geburt), für Geburten zu Hause aber nur 600 Euro, nämlich die Hälfte der tatsächlichen Kosten einer privaten Hebamme. Mit Vertragspartnerinnen kann die VGKK ohnehin nur in den entlegensten Gegenden aufwarten (Riezlern, St. Gallenkirch, Bürs).

Damit nicht genug, hat die VGKK kein Problem damit, auch die Kosten für "Wunschkaiserschnitte" zu bezahlen. Kaiserschnitte kosten rund 6.000 Euro und sind eine wichtige Maßnahme im NOTfall. Angesichts der schnell steigenden Kaiserschnittraten, hat die WHO eine Empfehlung herausgegeben, nach der nicht mehr als 10% der Geburten per Kaiserschnitt erfolgen sollen. Die Rate in Vorarlberg: 27%, Tendenz steigend.

Hier sind die Materialien zum Prozess und hier eine ausführlichere Argumentation.

 

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