Stadt Graz
Hier findet sich der Endbericht und hier die wichtigsten Ergebnisse:
Zusammenfassung der wichtigsten Empfehlungen
Der Staat als kulturfördernde Instanz unterstützt nicht nur kulturelle Initiativen, sondern
beeinflusst auch maßgeblich die Struktur des Kulturbetriebs und die Entfaltung künstleri-
scher und zivilgesellschaftlicher Entwicklungen. Die kommunale Förderungspolitik generiert
also beabsichtigte und nicht-beabsichtigte Effekte, die in diesem Bericht thematisiert
werden:
1. In Graz hat sich eine große Förderungsasymmetrie zwischen öffentlichen Kulturbetrieben
und privaten, nicht-gewinnorientierten Kulturorganisationen etabliert – der Anteil der För-
derung öffentlicher Kulturbetriebe in der Sparte Darstellende Kunst liegt bei 95%, in der
Bildenden Kunst bei 90% und in der Sparte Literatur bei 81%. Insgesamt bekommen die
Kulturorganisationen, an denen Graz Allein- oder Mitgesellschafter ist, 85% aller kommuna-
len Kulturausgaben. Dieser Anteil ist größer als in Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck und
Bregenz. Die negativen nicht-intendierten Effekten der hohen Konzentration der Förderungs-
mittel auf die stadteigenen Kulturorganisationen sind Wettbewerbsverzerrung, Innovations-
hemmung und Entwicklungsverhinderung durch Unterdotierung aller anderen Bereiche. Es
empfiehlt sich ein über mehrere Jahre bewerkstelligter Transfer einer substantiellen Förder-
summe von der Theaterholding und dem Kunsthaus zum Förderbudget der nicht-staatlichen
Fördernehmer. Mehr dazu siehe S.17f., 25, 65-68.
2. Graz hat einige große Kulturorganisationen mit internationaler Ausstrahlung und viele
sehr kleine Organisationen. Der „Mittelbau“, das sind Organisationen mit einem Budget von
mindestens 300.000 €, fehlt weitgehend. Aber gerade solche Organisationen sind in der
Lage, innovative Projekte und experimentelle Versuche aus Graz, die zuerst in kleineren Kon-
texten gezeigt werden, aufzugreifen und diese einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren,
und zwar lange bevor sie von den großen Kulturflaggschiffen wahrgenommen werden. Die
Entwicklung des „Mittelbaus“ wird jedoch durch die bestehende Förderungsasymmetrie und
die quasi Monopolstellung der „Majors“ verhindert. Mehr dazu siehe S.18, 34, 67.
3. Die Förderung von Innovation und nachhaltiger Entwicklung in Kunst und Kultur wird
durch die stillschweigende Wirksamkeit des sogenannten Senioritätsprinzips konterkariert.
Damit ist gemeint, dass die Höhe der Förderung einer Organisation tendenziell in einer posi-
tiven Relation zum Alter dieser Organisation steht. Mehr dazu siehe S.26, 53, 71.
4. Institutionelle Fördernehmer mit ein- oder mehrjährige Förderverträgen sollten künftig
nur „all-inclusive“-Anträge stellen dürfen. Denn Projektförderungen sind ein Förderinstru-
ment, das für FörderwerberInnen mit geringerem Institutionalisierungsgrad entwickelt
wurde. Mehr dazu siehe S.26, 72.
5. Direkt produktionswirksame Förderungen für Projekte und Einzelpersonen (derzeit
anteilsmäßig bei 10% von jenen Förderungsmitteln, die an wirklich Private gehen) dürfen
nicht weiter sinken. Sie stimulieren das Kreativpotenzial der Kunst- und Kulturproduktion
und Eröffnen einen kulturpolitischen Gestaltungsspielraum für die Stadt. Anzustreben ist ein
wesentlich höherer Anteil. Mehr dazu siehe S.54, 69f.
6. Neuere Kunstformen (z.B. experimentelle Musik, Medienkunst, performative Formen wie
Tanz) könnten stärker gefördert werden, denn diese Formen sind vom Marktversagen am
intensivsten betroffen. Zur Verbesserung ihrer öffentlichen Wahrnehmung und Wert-
schätzung sind Kunstkritik und Kunstdiskurs unabdingbar. Mehr dazu siehe S.58f., 75.
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7. Für kommerzielle, selbsttragende Kulturveranstaltungen besteht keine Fördernotwen-
digkeit. Eine genauere Analyse und betriebswirtschaftliche Gesamtbetrachtung der größeren
institutionellen Fördernehmer sowie eine strengere Kontrolle der Abrechnung (insbesondere
der gewinnorientierten GmbHs) ist empfehlenswert. Mehr dazu siehe S.59f. 82.
8. Der Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse der KünstlerInnen und Kulturschaffenden hat
mehrere Gründe. Die kommunale Kulturpolitik kann durch verschiedene Maßnahmen, die
auf die Ursachen solcher Fehlentwicklungen abzielen, die soziale und ökonomische Situation
der Kulturschaffenden verbessern und somit Graz als attraktiven Arbeitsplatz für Kreative
festigen. Mehr dazu siehe S.25f., 73f., 76.
9. Generell könnten Angebote, die die interkulturelle Verfasstheit der Gesellschaft themati-
sieren, stärker gefördert werden. Mehr dazu siehe S.18f., 74f. Auch Angebote im Bereich
Kinder- und Jugendförderung sind in manchen Sparten rar. Dort, wo solche Angebote fehlen,
könnte die Kulturpolitik z.B. mittels Ausschreibung selbst Anreize schaffen. Mehr dazu siehe
S.29, 54, 70f.
Die politische Kompetenz für Kultur wird vorwiegend zwischen dem Finanzressort, das für
die Finanzierung der stadteigenen Kulturorganisationen zuständig ist, und dem Kultur-
ressort, welches das Förderwesen administriert, geteilt. Viele Probleme der Kulturförde-
rungspolitik liegen auf der Allokationsebene, also in der Grundstruktur der Verteilung der
Fördermittel (siehe z.B. Punkt 1, 2 und 8). Daher ist eine sehr enge Zusammenarbeit und
geteilte Verantwortungsübernahme durch beide Ressorts unabdingbar. Nur so können die
großen Themen und Herausforderungen der Kulturpolitik effektiv gelöst werden.
